Ortsverein

Der Ortsverein Langenau wurde am 15. September 1923 als "Sanitätskolonne Langenau" gegründet. Er ist ein gemeinnütziger Verein innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes und untersteht direkt dem DRK Kreisverband Ulm. Der Ortsverein besteht aus den Bereichen Jugendrotkreuz und Bereitschaft. Darüber hinaus bestehen Arbeitskreise für die Aufgabengebiete Blutspenden und Tafelladen.

Der DRK Ortsverein Langenau bietet folgende Leistungen:

  • Sanitätsdienste
  • Ersthelfergruppen („Helfer vor Ort“)
  • Unterstützungsgruppe-Rettungsdienst
  • Blutspendeaktionen
  • Jugendarbeit
  • Breitenausbildung
  • Bevölkerungsschutz
  • Tafelladen

Alle Mitglieder des Ortsvereins arbeiten ehrenamtlich, d.h. alle Helferinnen und Helfer sind unentgeltlich tätig.

Derzeit zählt unser Ortsverein rund 1.523 Mitglieder (Stand 2019). Davon gehören 56 zu den aktiven Helfern der Bereitschaft, 33 zum Jugendrotkreuz, 35 zum Arbeitskreis Blutspende und 39 zum Tafelladen. Weitere 1.360 Mitglieder unterstützen uns als passive Förderer.

DRK Ortsverein  Langenau

Gründungsprotokoll

Am 15. September 1923 trat die Mannschaft der hiesigen Freiw. Sanitätskolonne zum ersten Mal zusammen im Zeichensaal des oberen Schulhauses.

Der ärztliche Leiter der neugegründeten Kolonne Herr Dr. Hammerschmidt gab das eigentliche Programm von der zu leistenden Arbeit eingehend bekannt, dass nur von den Mitgliedern ganz besonders auf regelmäßigen und zahlreichen Besuch gesehen werden müsse, und somit in Bälde auch etwas geleistet werden könne. Mitglieder sind folgende Kameraden:

Keller, August, beauftragter Führer der Abteilung Reservemitglied der Kolonne Cannstatt Nr. 25 seit 1913 dort angehörend und aktives Mitglied der Kolonne Ulm seit 1922 im November.

Kolb, Georg, Bankbeamter; Strohm, Matthäus, Polierer; Phillipp, Fritz, Werkzeugschmied; Kohfink, Ernst, Gerber; Gruber, Wilhelm, Postschaffner; Dangel, Andreas, Weber; Fröhlich, Hans, Schlosser; Schmid, Matthäus, Korbmacher; Maute, Gustav, Bäcker Rammingen; Ulmschneider, Leopold, Schneidermeister; Edelmann, Chr., Landwirt; Öchsle, Leonhard, Hilfsarbeiter; Schmidt, Theodor, Kellner (verzogen); Gerlach, Gustav, Schlosser.

Von der Stadt Langenau wurde in gütigster Weise folgende Lokale zur Verfügung gestellt laut Gemeinderatsbeschluss: Der Zeichensaal im oberen Schulhaus für theoretischen Unterricht, zum Aufbewahren der Geräte das Spritzenhaus im oberen Schulhof und die Turnhalle zu Übungen am Samstag bei schlechtem Wetter. Über die Wintermonate soll der Unterricht im Zeichensaal am Montagabend von 8 - 10 h stattfinden. Der Besuch der Unterrichtsabende im ersten Winterhalbjahr im Durchschnitt ein guter. Bei 23 Unterrichtsabenden waren 169 Kameraden anwesend, fehlend 62. Sonntag den 6. April rückten wir das erste Mal zu Trageübungen in der Turnhalle aus. Am 30. März 24 fand in Ulm im Gasthof zum Hecht die Kreistagung vom Donaukreis statt. Unser Kolonnenarzt Herr Dr. Hammerschmidt war mit den Kam. Keller, Kolb, Schmid Matth. & Strohm bei der Tagung des Landesvereins beteiligt.

Langenau, den 18. April 1924
Im Auftrag
gez. August Keller

Sanitätskolonne Langenau
Sanitätskolonne Langenau

Gebiet

Zum Einzugsgebiet des Ortsvereins gehören die Ortschaften Langenau, Bernstadt, Albeck, Göttingen, Hörvelsingen, Rammingen, Asselfingen, Öllingen, Lindenau, Setzingen, Wettingen, Witthau und Nerenstetten.

Zur Unterstützung der Kameraden der umliegenden Ortsvereine oder bei Großschadenslagen sind unsere DRK-Helfer auch außerhalb des eigentlichen Einzugsgebietes im Einsatz.

Grundsätze des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes

Die Grundsätze wurden von der 20. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Der vorliegende angepasste Text ist in den Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung enthalten, die von der 25. Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf angenommen wurden.

Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen, den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer internationalen und nationalen Tätigkeit, menschliches Leiden überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben und Gesundheit zu schützen und der Würde des Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert gegenseitiges Verständnis, Freundschaft, Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter allen Völkern.

Unparteilichkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterscheidet nicht nach Nationalität, Rasse, Religion, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung. Sie ist einzig bemüht, den Menschen nach dem Maß ihrer Not zu helfen und dabei den dringendsten Fällen den Vorrang zu geben.

Neutralität
Um sich das Vertrauen aller zu bewahren, enthält sich die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung der Teilnahme an Feindseligkeiten wie auch, zu jeder Zeit, an politischen, rassischen, religiösen oder ideologischen Auseinandersetzungen.

Unabhängigkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist unabhängig. Wenn auch die Nationalen Gesellschaften den Behörden bei ihrer humanitären Tätigkeit als Hilfsgesellschaften zur Seite stehen und den jeweiligen Landesgesetzen unterworfen sind, müssen sie dennoch eine Eigenständigkeit bewahren, die ihnen gestattet, jederzeit nach den Grundsätzen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung zu handeln.

Freiwilligkeit
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verkörpert freiwillige und uneigennützige Hilfe ohne jedes Gewinnstreben.

Einheit
In jedem Land kann es nur eine einzige Nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaft geben. Sie muss allen offen stehen und ihre humanitäre Tätigkeit im ganzen Gebiet ausüben.

Universalität
Die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung ist weltumfassend. In ihr haben alle nationalen Gesellschaften gleiche Rechte und die Pflicht, einander zu helfen.

Quelle: http://www.drk.de/ueber-uns/auftrag/grundsaetze.html

Satzung

DRK Ortsverein Langenau

Die aktuelle, am 24.11.2012 beschlossene Satzung des Ortsverein Langenau können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.


§1 und §2 der Satzung des DRK

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Deutsche Rote Kreuz bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

  • Menschlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Neutralität
  • Unabhängigkeit
  • Freiwilligkeit
  • Einheit
  • Universalität

    Diese Grundsätze sind für alle Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Deutschen Roten Kreuzes sowie deren Mitglieder verbindlich.

    Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

    (3) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. (Bundesverband) ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Es nimmt die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen und den Beschlüssen der Internationalen Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmonds ergeben. Es achtet auf deren Durchführung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und vertritt in Wort, Schrift und Tat die Ideen der Nächstenliebe, der Völkerverständigung und des Friedens.

    Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist von der Bundesregierung und vom Internationalen Komitee vom Roten Kreuz als Nationale Rotkreuz-Gesellschaft im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen anerkannt und wirkt im ständigen Sanitätsdienst der Bundeswehr unter der Verantwortung der Bundesregierung als freiwillige Hilfsgesellschaft mit.

    (4) Das Deutsche Rote Kreuz e. V. ist ein anerkannter Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Es nimmt die Interessen derjenigen wahr, die der Hilfe und Unterstützung bedürfen, um soziale Benachteiligung, Not und menschen-unwürdige Situationen zu beseitigen sowie auf die Verbesserung der individuellen, familiären und sozialen Lebensbedingungen hinzuwirken.

    (5) Das Jugendrotkreuz ist der anerkannte und eigenverantwortliche Jugendverband des Deutschen Roten Kreuzes. Durch seine Erziehungs- und Bildungsarbeit führt das Jugendrotkreuz junge Menschen an das Ideengut des Roten Kreuzes heran und trägt zur Verwirklichung seiner Aufgaben bei. Das Jugendrotkreuz vertritt die Interessen der jungen Menschen des Deutschen Roten Kreuzes.

    § 2 - Aufgaben

    Das Deutsche Rote Kreuz e. V. stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§ 1) und seiner Möglichkeiten (§ 26) folgende Aufgaben:
  • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen
  • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben
  • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Bildung
  • Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften im Rahmen der Satzungen und Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung
  • Förderung der Tätigkeit und Zusammenarbeit seiner Mitgliedsverbände
  • Unterstützung bei der Spende von Blut und Blutbestandteilen zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten
  • Suchdienst und Familienzusammenführung
  • Förderung der Rettung aus Lebensgefahr (u. a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörenden Aktivitäten, wie Rettungsschwimmen sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe


Das Deutsche Rote Kreuz e. V. nimmt als freiwillige Hilfsgesellschaft für die deutschen Behörden im humanitären Bereich die Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen von 1949, ihren Zusatzprotokollen und dem DRK-Gesetz ergeben. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:

  • Die Verbreitung von Kenntnissen über das humanitäre Völkerrecht sowie die Grundsätze und Ideale der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung
  • Die Mitwirkung im Sanitätsdienst der Bundeswehr einschließlich des Einsatzes von Lazarettschiffen
  • Die Wahrnehmung der Aufgaben eines amtlichen Auskunftsbüros
  • Die Vermittlung von Familienschriftwechseln


Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben nimmt das Deutsche Rote Kreuz e. V. ferner die ihm durch Bundesgesetz oder Landesgesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Das Deutsche Rote Kreuz e. V. wirbt für seine Aufgaben in der Bevölkerung. Es sammelt für die Erfüllung dieser Aufgaben Spenden.

Quelle: http://www.drk.de/ueber-uns/drk-verbandsstruktur/satzung.html

Vorstand

Der Vorstand des DRK Ortsverein Langenau besteht aus folgenden Personen:

Vorsitzender
Christian Weber
Stv. Vorsitzender
Jochen Keck
Ortsvereinsarzt
Dr. Michael Kranich
Schatzmeister
Anja Lorch
Bereitschaftsleiter
Peter Wolhein
Jugendleiter
Jochen Schneck
Schriftführer
Gunther Walliser
Beisitzer
Melanie Baiker
Beisitzer
Erich Lehmann


Beratend gehören dem Vorstand an:

Stv. Schatzmeister
Tobias Kranert
Stv. Bereitschaftsleiter
Philipp Laible

Dieser Eintrag wurde aktualisiert September 26, 2023